Gepflanzte Bäume: 12 Vermiedenes CO2: 0,12 Tonnen

Richtlinien des Vereins „Zero Emission Product e.V.“


vom 10.06.2015


Ziel des Vereins ist es ein intuitives Label, unser „zero Zero Footprint-Label“ für CO2-freie, CO2-neutrale und klimaneutrale Produkte zu vergeben. Dabei geht es nicht um die 2. Hinterkommastelle, sondern darum, möglichst viele Zero Footprint -Produkte für uns Konsumenten sichtbar zu machen. Wir wollen also Produkte auszeichnen, die einen neuen „zero emission people“-lifestyle ermöglichen. In diesem Sinne legen wir zunächst vier Kategorien fest: Erzeuger-, Hersteller-, Dienstleister-, Nutzer-Kategorie.


Zero Footprint
*Ein Zulieferer ist für sein Produkt auch wieder ein Hersteller.


RICHTLINIEN zur ZERTIFIZIERUNG von ZeroEmissionProdukten vom 16.02.2015, überarbeitet am 10.06.2015

  1. Es werden vier Kategorien festgelegt, nach denen eine Zertifizierung als „ZeroEmissionProduct“ erfolgen kann:


    1. Hersteller-Kategorie: Hersteller weisen nach, dass die zur Herstellung des Produkts benötigte Energie aus erneuerbaren, „zero emission“ Quellen stammt oder die gleiche Menge benötigter Energie erneuerbar erzeugt wird, im Sinne einer Kompensation. Anforderung: Der CO2-Fußabdruck des Produktes muss auf null, auf „zero“ reduziert sein. Beispiele: CO2-neutral hergestellte T-shirts.

    2. Dienstleister-Kategorie: Dienstleister bzw. Geschäfte weisen nach, dass die im Büro bzw. Geschäft benötigte Energie aus erneuerbaren, „zero emission“ Quellen stammt oder die gleiche Menge benötigter Energie erneuerbar erzeugt wird, im Sinne einer Kompensation. Anforderung: Das Geschäft bzw. das Dienstleisterbüro werden CO2-neutral betrieben. Der CO2-Fußabdruck muss auf null, auf „zero“ reduziert sein. Beispiel: CO2-neutral betriebenes Geschäft (Geschäft), CO2-neutral betriebenes Gutachterbüro (Dienstleister) – damit ist auch das Gutachten CO2-neutral.

    3. Nutzer-Kategorie: Alle Produkte, die zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden*. Beispiel: Elektroauto.

    4. Erzeuger-Kategorie: Alle Produkte und Geräte, die erneuerbare Energien produzieren**. Beispiel: jede Solaranlage, jedes Windrad Anmerkungen:

      *Die CO2-freie Herstellung der Produkte ist in der Nutzer-Kategorie nicht erforderlich, kann aber über die Hersteller-Kategorie erfolgen. Begründung: Diese Produkte –beispielsweise Elektroautos- entsprechen dem „zero emission people“-Lifestyle, da sie mit 100% Erneuerbaren Energien betrieben werden können und sollen daher als solche gekennzeichnet werden.

      **Die CO2-freie Herstellung der Produkte und Anlagen ist in der Erzeuger-Kategorie nicht erforderlich, kann aber über die Hersteller-Kategorie erfolgen. Begründung: Diese Produkte –beispielsweise Solaranlagen- entsprechen dem „zero emission people“-Lifestyle, da sie Erneuerbare Energie erzeugen und sollen daher als solche gekennzeichnet werden. Zudem produzieren Erneuerbare Energieanlagen in wenigen Monaten (Windräder) oder wenigen Jahren (Solaranlagen) mehr CO2-freie Energie, als für Ihre Herstellung notwenig ist. Daher sind diese Erneuerbare Energieanlagen per se qualifiziert.


  2. Zero Emission Product e.V. behält sich das Recht vor, Produkte in Einzelfallentscheidungen zu zertifizieren oder für bestimmte Produkte Richtlinien festzulegen oder auch die Zertifizierung abzulehnen, wenn sie einem CO2-neutralen „zero emission lifestyle“ entgegenstehen.

  3. Zero Emission Product e.V. behält sich das Recht vor, Zertifizierungen jederzeit zu widerrufen, sollten zu einem späteren Zeitpunkt Tatsachen bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.

    Mülheim an der Ruhr, den 10.06.2015 / Der Präsident des Vereins

Erklärungen: Wir werden diese Richtlinien kontinuierlich weiterentwickeln und auch Einzelfallentscheidungen treffen, ob und wie ein Produkt oder eine Dienstleistung zertifizierbar sind. Wir reservieren uns das Recht, Produkte, die einem „zero emission people“-Lifestyle nicht entsprechen, von einer Zertifizierung auszuschließen. Den Diskussionsprozess hierüber wollen wir offen und transparent gestalten und freuen uns auf Kommentare, Meinungen und Empfehlungen, die über diese Webseite kommuniziert werden können!

Wie kann ich die „zero emission“ Qualität meines Produktes nachweisen?

CO2-oder Klima-Neutralität oder CO2-freie Herstellung können über ein entsprechendes Klimaschutzgutachten eines Dritten nachgewiesen werden, z.B. TÜV. Wenn noch kein Nachweis existiert, kann auch der neue, kostengünstige Ansatz von „my ZeroEmissionCalculator“ gewählt werden, dieser ist als Nachweis ausdrücklich akzeptiert.

Was kostet die Zertifzierung?

Ist die „ZeroEmissionProduct“- Qualität eines Produktes nachgewiesen, vergibt der Verein das zero-Label sowie eine Urkunde für ein Jahr gegen eine Schutzgebühr:

-250 Euro für bereits klimaneutrale Produkte
-450 Euro inklusive Auswertung des Standard-Fragebogens.

Es erfolgt eine Eintragung in das „ZeroEmissionProduct“-Register auf der Webseite des Vereins.

Das Zero Footprint-Label kann nun zum Zwecke des Marketings für 1 Jahr genutzt werden. Die Zertifzierung kann jährlich erneuert werden. Kommentare willkommen und Kontakt: info@ZeroEmissionProduct.de